Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Behandlung. Bei Operationen sind 70% des Kostenvoranschlags als Anzahlung erforderlich, die Begleichung der Rechnung erfolgt bei der Abholung des Patienten.
Bei größeren Eingriffen ist eine Anzahlung in Höhe von 70% des Kostenvoranschlags erforderlich. Die Restzahlung erfolgt bei der Abholung des Patienten bar oder per Scheckkarte (Visa-, ;ater- oder Geldkarte).